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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kirchworbis

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG i. V. m. 34. BImSchV ist die Gemeinde Kirchworbis verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufstellen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann

bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“,

37339 Breitenworbis, Weststraße 2,

Bauamt, Zimmer-Nr. 104

während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.30 Uhr

vom 19.02.2024 bis zum 18.03.2024 eingesehen werden.

Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bei der Gemeinde zum Lärmaktionsplan äußern.

Kirchworbis, 02.02.2023

gez.

Rüdiger Banse

Bürgermeister