| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
| Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Haynrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt. | |
| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Haynrode schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. | |
| Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
| 2.1 | Mit Beschluss vom 10.12.2024, Beschluss Nr. 50 - 05 - 26 / 2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. |
| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 17.12.2024 vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 24.01.2025 die Haushaltssatzung bestätigt und die sofortige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung zugelassen. |
| 3. | Auslegungshinweis | |
| Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 14.02.2025 bis 03.03.2025 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. | |
| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden. | |
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Haynrode folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.393.900,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 355.200,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
nicht besetzt ¹⁾
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 230.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 10. Dezember 2024 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Haynrode, den 25.01.2025
Andreas Heiroth — (Siegel)
Bürgermeister
¹⁾ Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden in einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgelegt