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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Informationen zum Datenschutz für die Zustimmungserklärung

(Anlagen 6, 6a, 7 und 7a zu § 18 ThürKWO)

Für die mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten gilt:

1.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerberin oder Bewerber in einem Wahlvorschlag nach § 14 Abs. 3, § 24 Abs. 1, Abs. 3, § 26 Abs. 1, § 27 Abs. 3, § 28 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) nachzuweisen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, c und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a und g Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (AbI.L 119 vom 04.05.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.05.2018, S. 2) in Verbindung mit den §§ 14, 16, 17, 18, 24 Abs. 1, 26 Abs. 1, 27 Abs. 3, 28 Abs. 2, 36 ThürKWG und den §§ 18, 19, 21, 22 Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).

Ihre personenbezogenen Daten werden auch vom Wahlleiter zum Zwecke der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Amt für Verfassungsschutz verarbeitet, soweit Hinweise oder Verdachtsmomente zum Fehlen der persönlichen Eignung nach § 24 Abs. 3 Sätze 1 und 2 ThürKWG vorliegen.

Ihre personenbezogenen Daten werden auch für die öffentliche Bekanntmachung der vom Wahlausschuss der Gemeinde als gültig zugelassenen Wahlvorschläge nach § 18 ThürKWG in Verbindung mit § 23 ThürKWO und für die Erstellung der Stimmzettel nach §§ 19, 20 ThürKWG in Verbindung mit § 25 ThürKWO verarbeitet.

Ferner werden Ihre personenbezogenen Daten in den Wahlniederschriften der Wahlvorstände und des Wahlausschusses sowie in der vom Wahlleiter veröffentlichen Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl nach § 9 Abs. 6 ThürKWG i.V.m. § 48 ThürKWO verarbeitet.

2.

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Ihre Zustimmungserklärung ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig.

3.

Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten ist die den Wahlvorschlag einreichende Partei oder Wählergruppe.

Nach Einreichung des Wahlvorschlags bei dem Wahlleiter der Gemeinde (Anschrift: Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis;

E-Mail: poststelle@eichsfeld-wipperaue.de) ist der Wahlleiter für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich.

4.

Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Wahlausschuss der Gemeinde (siehe Nummer 3).

Empfänger der personenbezogenen Daten können auch Behörden wie die zuständigen kommunalen Verwaltungsbehörden und Rechtsaufsichtsbehörden, das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), Gerichte oder sonstige amtliche Stellen sowie an dem Verfahren Beteiligte sein, wenn dies zur Durchführung der Wahl oder eines Wahlanfechtungs- bzw. Wahlprüfungsverfahrens von Amts wegen erforderlich ist. Ihre personenbezogenen Daten werden von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen eines Wahlanfechtungs- bzw. Wahlprüfungsverfahren nach §§ 31, 32 ThürKWG zum Zwecke der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Amt für Verfassungsschutz verarbeitet, soweit Hinweise oder Verdachtsmomente zum Fehlen der persönlichen Eignung nach § 24 Abs. 3 Sätze 1 und 2 ThürKWG vorliegen.

Die personenbezogenen Daten in den von dem Wahlausschuss der Gemeinde zugelassenen Wahlvorschlägen werden öffentlich bekannt gemacht (§ 18 ThürKWG i.V.m. §§ 23, 18 Abs. 1 ThürKWO) und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 36 Abs. 2 ThürKWG i.V.m. § 18 ThürKWG).

Der Wahlleiter leitet den Inhalt der Bekanntmachungen an das TLS weiter. Dieses informiert die Öffentlichkeit im Internet über die Wahlen.

5.

Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 49 ThürKWO: Ein Wahlvorschlag mit der Zustimmungserklärung ist nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten. Wurde die Feststellung des Wahlergebnisses nach § 31 Abs. 1 ThürKWG angefochten oder findet eine Wahlprüfung nach § 32 Abs. 2 ThürKWG statt, so sind die Wahlunterlagen bis zum unanfechtbaren Abschluss des jeweiligen Wahlprüfungsverfahrens zu verwahren. Können Wahlunterlagen für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein, sind sie so lange wie nötig aufzubewahren. Ist auf einen Wahlvorschlag mit Ihrer Zustimmungserklärung mindestens ein Sitz entfallen, ist der Wahlvorschlag einen Monat vor der nächsten Wahl zu vernichten.

6.

Nach Artikel 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft verlangen.

7.

Nach Artikel 16 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dadurch wird Ihre Zustimmung als Bewerberin oder Bewerber nicht zurückgenommen. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 17 ThürKWG verlangen.

8.

Nach Artikel 17 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Lösung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden nicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist. Durch die Berichtigung wird Ihre Zustimmung als Bewerberin oder Bewerber nicht zurückgenommen.

9.

Nach Artikel 18 DSVO können Sie von dem Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurde nicht mehr notwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der Verarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur unter den Voraussetzungen des § 17 ThürKWG verlangen. Durch einen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung wird Ihre Zustimmung als Bewerberin oder Bewerber nicht zurückgenommen.

10.

Beschwerden können Sie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Postanschrift: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 900455, 99107 Erfurt; E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de) oder gegebenenfalls an den Datenschutzbeauftragten des jeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe oben Nummer 3) richten.

11.

Sie können diese Informationen auch auf der Homepage des TLS unter https://www.wahlen.thueringen.de/kommunalwahlen/kw_informationen.asp einsehen.

12.

Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Einverständnis beruht, kann dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist an den Wahlleiter zu richten.