hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Warteberg“ der Gemeinde Haynrode gefasst und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie ohne der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Ziel der Planung ist es insbesondere, eine Nachverdichtung des Baugebietes durch die Erhöhung der Grundflächenzahl sowie die Erweiterung der Baugrenze zuzulassen.
Der Gemeinderat Haynrode hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 den Planentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Warteberg“ gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Warteberg“ der Gemeinde Haynrode, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit einer Anlage, in der Fassung Januar 2025 wird Ihnen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum:
vom 03.03.2025 bis 04.04.2025
öffentlich im Internet als Download unter der Adresse
https://www.eichsfeld-wipperaue.de/gemeinden-der-vg/haynrode/bekanntmachungen/
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle, innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Bauamt der VG „Eichfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis | ||
| Montag | 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr | ||
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr | ||
| Mittwoch | - geschlossen - | ||
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr | ||
| Freitag | 9:00 bis 12:30 Uhr | ||
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@eichsfeld-wipperaue.de erfolgen. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Haynrode unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Heiroth
Bürgermeister