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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Buhla vom 11.02.2026

Beschluss Nr. 30-08-18/2026 vom 11.02.2026

„Verkehrsberuhigter Bereich“ in der Ortslage Buhla

Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla beschließt, den Bereich Ringstraße/Spielplatz als „Verkehrsberuhigten Bereich“ auszuweisen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Absprache mit dem Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ Breitenworbis die Beschilderung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder

davon anwesend: 7 Mitglieder

Ja-Stimmen: 6 Stimmen

Nein-Stimmen: /

Stimmenthaltungen: 1 Stimme

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Beschluss Nr. 30-08-19/2026 vom 11.02.2026

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Errichtung von Lagerflächen“ der Gemeinde Buhla Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Errichtung von Lagerflächen“ der Gemeinde Buhla sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich des Planentwurfes ist in der Anlage zum Beschluss (Übersichtsplan) dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Die im Planverfahren zur Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Errichtung von Lagerflächen“ der Gemeinde erforderliche Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll durchgeführt werden.

Anlage zum Beschluss:

Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Nr. 3 „Errichtung von Lagerflächen der Gemeinde Buhla

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder

davon anwesend: 7 Mitglieder

Ja-Stimmen: 7 Stimmen

Nein-Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Buhla, 12.02.2026

Rüdiger Wetterau  —  - Dienstsiegel -

Bürgermeister