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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Gernrode für das Haushaltsjahr 2023

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 11 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Gernrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gernrode schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 06.02.2023, Beschluss Nr. 40-18-119/2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Gernrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.2

Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises am 16.02.2023 vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 24.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.

3.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom

17.03.2023 bis zum 03.04.2023

zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Haushaltssatzung

Gemeinde Gernrode

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Gernrode folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.163.100 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.313.300 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 360.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 6. Februar 2023 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft

Gernrode, den 1. März 2023

Gemeinde Gernrode

gez. Sebastian Windolph  —  (Siegel)

Bürgermeister