| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
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| Gemäß § 11 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Gernrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt. | |
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| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gernrode schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. | |
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| Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
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| 2.1 | Mit Beschluss vom 06.02.2023, Beschluss Nr. 40-18-119/2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Gernrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. |
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| Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
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| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises am 16.02.2023 vorgelegt. |
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| Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 24.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. |
| 3. | Auslegungshinweis | |
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| Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom | |
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| 17.03.2023 bis zum 03.04.2023 | |
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| zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. | |
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| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden. | |
Haushaltssatzung
Gemeinde Gernrode
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Gernrode folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.163.100 Euro |
und im Vermögenshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.313.300 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 360.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 6. Februar 2023 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft
Gernrode, den 1. März 2023
Gemeinde Gernrode
gez. Sebastian Windolph — (Siegel)
Bürgermeister