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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Gernrode

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Gernrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gernrode schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 22.01.2024, Beschluss Nr. 40-23-154/2024, hat der Gemeinderat der Gemeinde Gernrode die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.2

Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 26.01.2024 vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 05.03.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung ausdrücklich zugelassen.

3.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 15.03.2024 bis zum 02.04.2024 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Der Haushaltsplan und die Anlagen können bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis eingesehen werden.

Haushaltssatzung der Gemeinde Gernrode für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Gernrode folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.262.700 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmenund Ausgaben mit

705.000 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 370.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 22. Januar 2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft

Gernrode, den 6. März 2024

Gemeinde Gernrode

Sebastian Windolph  —  (Siegel)

Bürgermeister