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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 5/2025
Nichtamtlicher Teil
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Friedhof Gernrode

Hinweis:

Auf dem Friedhof in Gernrode wurde ein neuer Gedenkstein für den Bestattungsabschnitt IV (Urnengemeinschaftsanlage mit Namenskennzeichnung) für Blumengebinde, Sträuße, Kerzen, Laternen usw. errichtet.

Nunmehr kann nicht nur gemäß § 18 Abs. 3 der Friedhofssatzung von Mitte Oktober bis Ende März an den einzelenen Grabstellen Blumensträuße und Ähnliches abgestellt werden, sondern das ganze Jahr über an der vorgesehen Granitfläche (siehe unten abgebildetes Foto).

Ferner wird gebeten die verwelkten Blumen, Grablichter u.ä., welche sich auf dem Gedenkstein befinden, selbst zu entsorgen.

gez. die Friedhofsverwaltung