| hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB |
Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Errichtung von Lagerflächen“ der Gemeinde Buhla gemäß § 1 (3) und 2 (1) BauGB wurde bereits am 26.06.2019 durch dem Gemeinderat Buhla mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet.
Daraufhin erfolgten in den Jahren 2019 und 2020 die frühzeitige sowie die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Planverfahren. Aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches und der Ergänzung des Umweltberichtes im nunmehr vorliegenden Planentwurf sowie des langen Zeitraumes seit der letzten Beteiligung, soll die Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr wiederholt werden.
Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines Lagerplatzes für Baumaterial und Holz im Norden der Ortslage Buhla planungsrechtlich vorzubereiten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla hat in seiner Sitzung am 11.02.2026 den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Errichtung von Lagerflächen“ der Gemeinde Buhla, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan sowie die, im bisherigen Planverfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden gem. § 3 (2) BauGB im Zeitraum
vom 16.03.2026 bis 22.04.2026
auf der Internetseite der VG „Eichsfeld-Wipperaue“ unter der Adresse:
https://www.eichsfeld-wipperaue.de/gemeinden-der-vg/buhla/bekanntmachungen/
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der VG „Eichfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@eichsfeld-wipperaue.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die VG „Eichfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Buhla unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 3 „Errichtung von Lagerflächen“ der Gemeinde Buhla mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Boden-schutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, Bergbau, archäologische Denkmalpflege, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Wetterau
Bürgermeister