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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindesaales der Gemeinde Kirchworbis

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 13 gibt die Gemeinde Kirchworbis die 8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindesaales der Gemeinde Kirchworbis bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Kommunalaufsicht, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 26.01.2026, Beschluss Nr. 60 - 08 - 63 / 2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis die 8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindesaales beschlossen.

2.2

Der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld wurde die Änderungssatzung am 05.02.2026 vorgelegt.

Mit Schreiben vom 23.02.2026 hat die Kommunalaufsicht die 8. Änderung der Gebührensatzung bestätigt und die sofortige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO i.V.m. § 2 Abs. 5 Satz 3 des ThürKAG zugelassen.

Gemeinde

Kirchworbis

 — Beschluss Nr. 60 - 08 - 63 / 2026

 — vom 26.01.2026

8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindesaales der Gemeinde Kirchworbis

Aufgrund des § 19 Abs. 1 und § 14 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) und § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis folgende 8. Änderung der Gebührensatzung:

Artikel 1

1.

Die Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindesaales der Gemeinde Kirchworbis vom 03.03.1997, beschlossen am 21.01.1997, zuletzt geändert die 7. Änderungssatzung vom 21.10.2015, wird entsprechend des Nummer 2 geändert.

2.

Der § 8 „Ausleihen von Gegenständen“ wird wie folgt geändert:

(1)

Das Ausleihen von Gegenständen ist gestattet.

Für das Ausleihen der nachfolgend aufgeführten Gegenstände werden Gebühren berechnet:

<

je Klappstuhl

1,00 € / Tag

<

je Stuhl

2,00 € / Tag

<

je Tisch

4,50 € / Tag

<

je Stehtisch

4,50 € / Tag

<

je Heizpilz

7,50 € / Tag

(2)

Bei der Gestattung des Ausleihens haben die Veranstaltungen den Vorrang.

Artikel 2

Der Artikel 1 Nummer 2 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kirchworbis, 24.02.2026

Rüdiger Banse

Bürgermeister  —  -Dienstsiegel-