| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
| Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Haynrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt. | |
| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Haynrode schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
| Mit Beschluss vom 20.01.2026, Beschluss Nr. 50 - 16 - 65 / 2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2026 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. | |
| Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 24.02.2026 die Haushaltssatzung bestätigt und die sofortige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1 und 3 ThürKO zugelassen. | |
| 3. | Auslegungshinweis | |
| Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 13.03.2026 bis 30.03.2026 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden. | |
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die
Gemeinde Haynrode folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.264.900,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmenund Ausgaben mit | 513.200,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Nachrichtlich: Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG wird auf 182.100,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
nicht besetzt ¹⁾
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 210.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 20. Januar 2026 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft
Haynrode, den 25. Februar 2026
Andreas Heiroth — (Siegel)
Bürgermeister
¹⁾ Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden in einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgelegt.