| 1. | Amtliche Bekanntmachung |
| Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Gernrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt. |
| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechnungsprüfungsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gernrode schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer First von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk |
| Mit Beschluss vom 19.01.2026, Beschluss Nr. 40 - 06 - 28 / 2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Gernrode die Haushaltssatzung 2026 beschlossen. Die Haushaltssatzung 2026 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 23.02.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt und die sofortige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1 und 3 ThürKO zugelassen. |
| 3. | Auslegungshinweis |
| Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 13.03.2026 bis 30.03.2026 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen Bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden. |
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die
Gemeinde Gernrode folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.603.100 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmenund Ausgaben mit | 660.500 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 480 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 19. Januar 2026 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft
Gernrode, den 25. Februar 2026
Gemeinde Gernrode
Sebastian Windolph — (Siegel)
Bürgermeister