Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchworbis wurde ein Beschluss gefasst, der hiermit amtlich bekannt gegeben wird:
Beschluss Nr. 60 - 09 - 64 / 2026 vom 26.02.2026
Bebauungsplan Nr. 13 „Valentinusweg“ der Gemeinde Kirchworbis
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchworbis beschließt, das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Valentinusweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Planung betrifft das Flurstück 29/2 in der Flur 1 und teilweise die Flurstücke 30/37 und 268 in der Flur 1 der Gemarkung Kirchworbis, die in der Anlage im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich dargestellt sind. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gegeben. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder
davon anwesend: 10 Mitglieder
Ja - Stimmen: 10 Stimmen
Nein - Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden 5 Beschlüsse,
Beschluss Nr. 60 - 09 - 65 / 2026
Beschluss Nr. 60 - 09 - 66 / 2026
Beschluss Nr. 60 - 09 - 67 / 2026
Beschluss Nr. 60 - 09 - 68 / 2026
Beschluss Nr. 60 - 09 - 69 / 2026,
gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.
Kirchworbis, 27.02.2026
gez.Rüdiger Banse
Bürgermeister