| hier: | Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde“ OT Bernterode der Gemeinde Breitenworbis eingeleitet, den Planentwurf mit der Begründung gebilligt und die Veröffentlichung der Planunterlagen beschlossen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Plangebietes ist aus dem mitveröffentlichte Übersichtsplan ersichtlich.
Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde“ OT Bernterode der Gemeinde Breitenworbis soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
Ziel der Planung ist es, die am östlichen Rand der Ortslage von Bernterode, westlich der Straße Kleine Linde gelegene Fläche des Plangebietes in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des Ortsteiles einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit ca. zwei bis drei Einfamilienhäusern) planungsrechtlich vorzubereiten.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes o.g. Ergänzungssatzung gem. § 3 (2) BauGB wurde bereits durchgeführt. Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgten Änderungen der Planunterlagen. Diese betreffen die Zulässigkeit zur Überschreitung der GRZ (Grundflächenzahl) bis maximal 0,6.
In diesem Zusammenhang kommt es zu einer Erhöhung der zulässigen Versiegelung innerhalb des Plangebietes, sodass der Geltungsbereich der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahme ebenfalls vergrößert wurde.
Gemäß § 4a (3) BauGB wird die Möglichkeit gegeben zu den vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen und ihren möglichen Auswirkungen eine Stellungnahme abzugeben. Die vorgenommenen Änderungen sind dazu in den Planunterlagen blau hervorgehoben.
Der überarbeitete Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 10 „Kleine Linde“ OT Bernterode der Gemeinde Breitenworbis, die Begründung mit allen Anlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen werden im Zeitraum
vom 30.03.2026 bis 22.04.2026
erneut öffentlich im Internet als Download unter der Adresse:
https://www.eichsfeld-wipperaue.de/gemeinden-der-vg/breitenworbis/bekanntmachungen/
zur Einsichtnahmne bereitgestellt.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der VG „Eichfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@eichsfeld-wipperaue.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die VG „Eichfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Breitenworbis unberücksichtigt bleiben können.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012) und Eingriffsbeurteilung zur Ergänzungssatzung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Archäologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Fütterer
Bürgermeister