Beschluss Nr. 30-21-53/2023 vom 29.03.2023
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Buhla für das Haushaltsjahr 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla erlässt auf der Grundlage des § 55 ThürKO in der jeweils gültigen Fassung die Haushaltssatzung 2023.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder
davon anwesend: 7 Mitglieder
Ja-Stimmen: 5 Stimmen
Nein-Stimmen: 1 Stimme
Stimmenthaltungen: 1 Stimme
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Beschluss Nr. 30-21-54/2023 vom 29.03.2023
Finanz- und Investitionsplan 2022-2026 der Gemeinde Buhla
Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla stimmt dem Finanzplan 2022-2026 mit dem Investitionsprogramm zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder
davon anwesend: 7 Mitglieder
Ja-Stimmen: 5 Stimmen
Nein-Stimmen: 1 Stimme
Stimmenthaltungen: 1 Stimme
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Beschluss Nr. 30-21-55/2023 vom 29.03.2023
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Buhla
Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Buhla.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder
davon anwesend: 7 Mitglieder
Ja-Stimmen: 6 Stimmen
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: 1 Stimme
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Beschluss Nr. 30-21-56/2023 vom 29.03.2023
Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Buhla und den Ortsteil Ascherode
Der Gemeinderat der Gemeinde Buhla beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Buhla und den Ortsteil Ascherode.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 7 Mitglieder
davon anwesend: 7 Mitglieder
Ja-Stimmen: 7 Stimmen
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Die Satzungen werden nach dem Genehmigungsverfahren öffentlich bekannt gegeben.
Buhla, 30.03.2023
Rüdiger Wetterau
Bürgermeister