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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Gernrode

Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gernrode am 25.03.2024

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gernrode wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gegeben werden:

Beschluss Nr. 40-24-162/ vom 25.03.2024

Ernennung des Ortsbrandmeisters und stellv. Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Gernrode zu Ehrenbeamten auf Zeit

Auf der Grundlage des § 15 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThBKG), in der jeweils gültigen Fassung, i.V.m. § 5 Beamtenstatusgesetz (BeamtenStG), in der jeweils gültigen Fassung, sowie § 11 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Gernrode, in der jeweils gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Gernrode

den Ortsbrandmeister, Herrn Michael Hartung

und

den stellv. Ortsbrandmeister, Herrn Manuel Hartung

in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit zu ernennen.

Die Ernennung des Ortsbrandmeisters und stellv. Ortsbrandmeisters der Freiwlligen Feuerwehr Gernrode erfolgt zum 26.03.2024.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 7 Mitglieder

Ja-Stimmen: 7 Stimmen

Nein-Stimmen: /

Stimmenthaltungen: /

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Beschluss Nr. 40-24-163/2024 vom 25.03.204

Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Sandberg“ der Gemeinde Gernrode

Aufstellungsbeschluss gemäß §1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzen räumlichen Geltungsbereich

Der Gemeinderat der Gemeinde Gernrode beschließt, dass die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Sandberg“ der Gemeinde Gernrode auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich eingeleitet werden soll, entsprechend des gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebenen Planverfahrens.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 8 Mitglieder

Ja-Stimmen: 7 Stimmen

Nein-Stimmen: /

Stimmenthaltungen: 1 Stimme

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Beschluss Nr. 40-24-164/2024 vom 25.03.2024

Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Sandberg 2. BA“ der Gemeinde Gernrode

Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich

Der Gemeinderat der Gemeinde Gernrode beschließt, dass die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Sandberg 2. BA“ der Gemeinde Gernrode auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich eingeleitet werden soll, entsprechend des gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebenen Planverfahens.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: 13 Mitglieder

davon anwesend: 8 Mitglieder

Ja-Stimmen: 7 Stimmen

Nein-Stimmen: /

Stimmenthaltungen: 1 Stimme

Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: keiner

Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.

Gernrode, den 26.03.2024

Sebastian Windolph

Bürgermeister