Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Buhla für das Haushaltsjahr 2026

1.

Amtliche Bekanntmachung

 

Gemäß § 15 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Buhla die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt.

 

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

 

2.1

Mit Beschluss vom 04.03.2026, Beschluss Nr. 30-09-20/2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Buhla die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

2.2

Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 23.03.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1 und 3 ThürKO zugelassen.

3.

Auslegungshinweis

 

Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 10.04.2026 bis 27.04.2026 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue", Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Der Haushaltsplan und die Anlagen können bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue", Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis eingesehen werden.

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Buhla

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Buhla folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

300 v.H.

 

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 4. März 2026 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die finanziellen Mittel des Ortsteiles werden in Höhe von 5,00 € je Einwohner in dem Ortsteil zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres festgelegt (§ 45 Abs. 6 ThürKO).

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Buhla, den 24.03.2026

Gemeinde Buhla

Rüdiger Wetterau⇔(Siegel)

Bürgermeister