| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
| Gemäß § 15 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Buhla die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt. | |
| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Bestätigungsvermerk | |
| 2.1 | Mit Beschluss vom 04.03.2026, Beschluss Nr. 30-09-20/2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Buhla die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld vorgelegt. Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 23.03.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1 und 3 ThürKO zugelassen. |
| 3. | Auslegungshinweis | |
| Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 10.04.2026 bis 27.04.2026 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue", Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. Der Haushaltsplan und die Anlagen können bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue", Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis eingesehen werden. | |
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Buhla folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 660.900 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 84.700 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 4. März 2026 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die finanziellen Mittel des Ortsteiles werden in Höhe von 5,00 € je Einwohner in dem Ortsteil zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres festgelegt (§ 45 Abs. 6 ThürKO).
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Buhla, den 24.03.2026
Gemeinde Buhla
Rüdiger Wetterau⇔(Siegel)
Bürgermeister