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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Breitenworbis für das Haushaltsjahr 2025

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 16 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Breitenworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bekannt.

Verstöße, wegen der Verletzung von Verfahren- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Breitenworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 06.03.2025, Beschluss Nr. 20 - 06 - 39 / 2025, hat der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.2

Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 13.03.2025 vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 11.04.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.

3.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 25.04.2025 bis 12.05.2025 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wippreaue“ Kämmerei zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Breitenworbis

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Breitenworbis folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

5.734.800 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

3.490.200 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

350 v.H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

450 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 950.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 6. März 2025 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die finanziellen Mittel des Ortsteiles werden in Höhe von 5,00 € je Einwohner in dem Ortsteil zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres festgelegt (§ 45 Abs. 6 ThürKO).

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Breitenworbis, den 15.01.2025

Cornelius Fütterer  —  (Siegel)

Bürgermeister