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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung desFlächennutzungsplanes - Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet „Haynrode-Nord" der Gemeinde Haynrode

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet „Haynrode-Nord" der Gemeinde Haynrode beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen RP-NT, der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Haynrode und der Vorentwurf des Umweltberichtes zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Haynrode zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind: das Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden im Rahmen des Planverfahrens.

Der Vorentwurf zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet „Haynrode-Nord" der Gemeinde Haynrode, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, wird im Zeitraum

auf der Internetseite der VG „Eichsfeld-Wipperaue" unter der Adresse:

https://www.eichsfeld-wipperaue.de/gemeinden-der-vg/haynrode/bekanntmachungen/

veröffentlicht.

Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der VG „Eichfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@eichsfeld-wipperaue.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die VG „Eichfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Breitenworbis unberücksichtigt bleiben können.

Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende formelle öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Gemeinde Haynrode ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

gez. Heiroth

Bürgermeister

Anlage: Übersichts- und Lageplan