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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Breitenworbis für das Haushaltsjahr 2026

1.

Amtliche Bekanntmachung

 

Gemäß § 16 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Breitenworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bekannt.

 

Verstöße, wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Breitenworbis schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Bestätigungsvermerk

 

2.1

Mit Beschluss vom 26.03.2026, Beschluss Nr. 20 - 12 - 114 / 2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

 

2.2

Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 31.03.2026 vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 10.04.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1 und 3 ThürKO zugelassen.

3.

Auslegungshinweis

 

Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 24.04.2026 bis 11.05.2026 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue", Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue", Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Haushaltssatzung der

Gemeinde Breitenworbis

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Breitenworbis folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Nachrichtlich: Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG wird auf 831.200 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 418.300 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

350 v.H.

 

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

450 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 950.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 26. März 2026 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die finanziellen Mittel des Ortsteiles werden in Höhe von 5,00 € je Einwohner in dem Ortsteil zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres festgelegt (§ 45 Abs. 6 ThürKO).

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Breitenworbis, den 13.04.2026

Cornelius Fütterer ⇔ (Siegel)

Bürgermeister