Innerhalb der Ortslage Breitenworbis wird in den KW 19-20 eine „Tempo 30 Zone“ verkehrsrechtlich beschildert.
Die „Tempo 30 Zone“ gilt in allen Straßen, außer in der Landesstraße L 3080 (Halle-Kasseler-Straße).
Neben einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt in der Tempo 30 Zone die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ nach § 8 Abs. 1 StVO.
Ausgenommen davon sind die Mühlhäuser Straße und die Straße der Demokratie. Dort gilt weiterhin die vorhandene Vorfahrtsregelung/ Beschilderung.
Es werden alle Verkehrsteilnehmer um dringende Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der neuen Vorfahrtsregelung gebeten.