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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Veränderte Verkehrsregeln in Breitenworbis

Veränderte Verkehrsregeln in der Ortslage Breitenworbis

Innerhalb der Ortslage Breitenworbis wird in den KW 19-20 eine „Tempo 30 Zone“ verkehrsrechtlich beschildert.

Die „Tempo 30 Zone“ gilt in allen Straßen, außer in der Landesstraße L 3080 (Halle-Kasseler-Straße).

Neben einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt in der Tempo 30 Zone die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ nach § 8 Abs. 1 StVO.

Ausgenommen davon sind die Mühlhäuser Straße und die Straße der Demokratie. Dort gilt weiterhin die vorhandene Vorfahrtsregelung/ Beschilderung.

Es werden alle Verkehrsteilnehmer um dringende Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der neuen Vorfahrtsregelung gebeten.