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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Haynrode 2023

1.

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Haynrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Haynrode schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

2.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

2.1

Mit Beschluss vom 14.03.2023, Beschluss Nr. 50 - 24 - 130 / 2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthält im § 5 genehmigungspflichtige Bestandteile.

2.2

Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 21.03.2023 vorgelegt.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 21.04.2023 die rechtsaufsichtliche Genehmigung und Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 erteilt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.

3.

Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 12.05.2023 bis zum 30.05.2023 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Haushaltssatzung der Gemeinde Haynrode für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Haynrode folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

987.800,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

272.300,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

450 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 14. März 2023 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft

Haynrode, den 25. April 2023

gez. Andreas Heiroth  — (Siegel)

Bürgermeister