| 1. | Amtliche Bekanntmachung | |
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| Gemäß § 13 der Hauptsatzung gibt die Gemeinde Haynrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 bekannt. | |
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| Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Haynrode schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. | |
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| Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. | |
| 2. | Beschluss- und Genehmigungsvermerk | |
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| 2.1 | Mit Beschluss vom 14.03.2023, Beschluss Nr. 50 - 24 - 130 / 2023, hat der Gemeinderat der Gemeinde Haynrode die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. |
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| Die Haushaltssatzung enthält im § 5 genehmigungspflichtige Bestandteile. |
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| 2.2 | Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld am 21.03.2023 vorgelegt. |
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| Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 21.04.2023 die rechtsaufsichtliche Genehmigung und Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 erteilt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. |
| 3. | Auslegungshinweis | |
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| Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen liegen in der Zeit vom 12.05.2023 bis zum 30.05.2023 zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, Weststraße 2 in Breitenworbis aus. | |
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| Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres kann der Haushaltsplan mit Anlagen in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Kämmerei, zu den bekannten Öffnungszeiten eingesehen werden. | |
Aufgrund des § 55 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Gemeinde Haynrode folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 987.800,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 272.300,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 450 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat am 14. März 2023 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft
Haynrode, den 25. April 2023
gez. Andreas Heiroth — (Siegel)
Bürgermeister