gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung.
Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 29.11.2021 für die Grundstücke im alten und neuen Bestand unter den Ordnungsnummern 1-3,6-7,9-10,12-16 im Umlegungsgebiet „Gartenstraße" ist am 05.04.2022 unanfechtbar geworden.
Der Nachtrag vom 26.01.2023 zum Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 29.11.2021 für die Grundstücke im alten und neuen Bestand unter den Ordnungsnummern 4,5,8 und 11 im Umlegungsgebiet „Gartenstraße" ist am 01.03.2023 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den mit dem Beschluss zur vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die in der Veröffentlichung getroffenen Festlegungen kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Dipl. Ing. (FH) Jürgen Bachmann, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Johannisstraße 66 in 99974 Mühlhausen als Geschäftsstelle nach § 6 ThürUaVO der Gemeinde Kirchworbis schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Kirchworbis, den 05.05.2023
gez. Dipl.-Ing(FH) Jürgen Bachmann
Vorsitzender des Umlegungsausschusses