Nach Mitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine Veröffentlichung von Altersjubiläen, wie es die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft praktizieren, nicht mehr rechtmäßig bzw. nicht mehr zulässig. Die Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister bei Nichtwünschen einer Veröffentlichung reicht nicht mehr aus. Es darf nur noch gratuliert werden, wenn eine explizite Einwilligungserklärung der betreffenden Person abgegeben wird.
Ein Muster einer Einwilligungserklärung ist beigefügt.
Wenn Sie wünschen, dass Sie zu Ihrem Jubiläum (ab dem 65. Geburtstag und den folgenden Geburtstagen jährlich) im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft von Ihrem Bürgermeister gratuliert und somit auch Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht werden, geben Sie die Einwilligungserklärung im Original frühzeitig bei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis oder in Ihrer Gemeindeverwaltung ab.
Eine Ausfertigung der Einwilligungserklärung ist dem Amtsblatt beigefügt. Auch befindet sie sich auf der Internetseite www.eichsfeld-wipperaue.de.