Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Breitenworbis wurden 3 Beschlüsse gefasst, die hiermit amtlich bekannt gegeben werden:
| 1. | Beschluss Nr. 20 - 13 - 121 - 2026 vom 23.04.2026 |
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| Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 |
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis stellt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 fest.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: ⤄ 17 Mitglieder
davon anwesend: ⤄ 12 Mitglieder
Ja-Stimmen: ⤄ 12 Stimmen
Nein-Stimmen: ⤄ /
Stimmenthaltungen: ⤄ /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: ⤄ keiner
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
| 2. | Beschluss Nr. 20 - 13 - 122 / 2026 vom 23.04.2026 |
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| Entlastung des Bürgermeister, des stellv. Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024 |
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters, des stellv. Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: ⤄ 17 Mitglieder
davon anwesend: ⤄ 12 Mitglieder
Ja-Stimmen: ⤄ 10 Stimmen
Nein-Stimmen: ⤄ /
Stimmenthaltungen: ⤄ /
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: ⤄ 2 Mitglieder
⇔Herr Fütterer, Bürgermeister
⇔Herr Große, stellv. Bürgermeister
Auslegungshinweis:
Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung des Bürgermeisters, des stellv. Bürgermeisters und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024, in der Zeit vom 08.05.2026 bis 26.05.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2 in Breitenworbis öffentlich aus und werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
| 3. | Beschluss Nr. 20 - 13 - 123 / 2026 vom 23.04.2025 |
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| Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 |
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| „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bernterode“ |
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| Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss über die Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange |
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenworbis beschließt:
| 1. | Zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG wird nach § 12 BauGB i.V. m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Im Einzelnen ergibt sich die Lage des Plangebietes zur Fläche aus beigefügtem Lageplan. Planungsziel ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. |
| 2. | Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form der Planauflage zur Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung. |
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| Gleichzeitig wird die Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. |
| 3. | Des Weiteren erfolgt die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. |
| 4. | Durch den Vorhabenträger ist für die Erarbeitung der Planunterlagen in Abstimmung mit der Gemeinde ein Planungsbüro zu beauftragen, dass die fachliche Begleitung (Übertragung gemäß § 4b BauGB). Zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger wird nach § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen. Die Kosten des Planverfahrens und der Realisierung trägt der Vorhabenträger. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Stärke des Gemeinderates: ⤄ 17 Mitglieder
davon anwesend: ⤄ 12 Mitglieder
Ja-Stimmen: ⤄ 8 Stimmen
Nein-Stimmen: ⤄ /
Stimmenthaltungen: ⤄ 4 Stimmen
Aufgrund des § 38 Abs. 1 ThürKO von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: ⤄ keiner.
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurden 10 Beschlüsse
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| Beschluss Nr. 20 - 13 - 124 / 2026 |
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| Beschluss Nr. 20 - 13 - 125 / 2026 |
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| Beschluss Nr. 20 - 13 - 126 / 2026 |
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| Beschluss Nr. 20 - 13 - 127 / 2026 |
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| Beschluss Nr. 20 - 13 - 128 / 2026 |
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| Beschluss Nr. 20 - 13 - 129 / 2026 |
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| Beschluss Nr. 20 - 13 - 130 / 2026 |
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| Beschluss Nr. 20 - 13 - 131 / 2026 |
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| Beschluss Nr. 20 - 13 - 132 / 2026 |
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| Beschluss Nr. 20 - 13 - 133 / 2026 |
gefasst, die nach Wegfall der Vertraulichkeitsgründe amtlich bekannt gegeben werden.
Breitenworbis, den 24.04.2026
Cornelius Fütterer
Bürgermeister