Titel Logo
Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung 2. Änderung der Entgeldordnung

2. Änderung der Entgeltordnung

für die kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich hat in der Sitzung am 10.05.2022 nachfolgende Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschlossen. Diese aktuell gültige Fassung wird in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich am 15.11.2022 wie folgt geändert:

1.

Entgeltpflicht, Entgettpflichtiger

- bleibt unverändert -

2.

Höhe des Nutzungsentgeltes

(1) - bleibt unverändert

(2) - bleibt unverändert

(3) - bleibt unverändert

(4) - bleibt unverändert

(5) - wird ersatzlos gestrichen

3.

Fälligkeit

(bleibt unverändert)

4.

Entgeltänderung oder -befreiung

(bleibt unverändert)

5.

Nutzungsentgelte

(Nr. 2 bis 21 bleiben unverändert)

1. Kulturhaus OT Behringen, Hauptstraße 95 (barrierefrei)

Wochenendtarif

800,00 €

Tagessatz

550,00 €

Kurzveranstaltungen (bis 4 h)

130,00 €

Die Nutzungsentgelte für das Kulturhaus verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.

Inventar

(bleibt unverändert)

7.

Außerkrafttreten/ Inkrafttreten

(bleibt unverändert)

Die 2. Änderung der Entgeltordnung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hörselberg-Hainich, d. 16.11.2022

Christian Blum

Bürgermeister