Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich hat in der Sitzung am 10.05.2022 nachfolgende Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschlossen. Diese aktuell gültige Fassung wird in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich am 15.11.2022 wie folgt geändert:
1.
Entgeltpflicht, Entgettpflichtiger
- bleibt unverändert -
2.
Höhe des Nutzungsentgeltes
(1) - bleibt unverändert
(2) - bleibt unverändert
(3) - bleibt unverändert
(4) - bleibt unverändert
(5) - wird ersatzlos gestrichen
3.
Fälligkeit
(bleibt unverändert)
4.
Entgeltänderung oder -befreiung
(bleibt unverändert)
5.
Nutzungsentgelte
(Nr. 2 bis 21 bleiben unverändert)
1. Kulturhaus OT Behringen, Hauptstraße 95 (barrierefrei)
| Wochenendtarif | 800,00 € |
| Tagessatz | 550,00 € |
| Kurzveranstaltungen (bis 4 h) | 130,00 € |
Die Nutzungsentgelte für das Kulturhaus verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.
Inventar
(bleibt unverändert)
7.
Außerkrafttreten/ Inkrafttreten
(bleibt unverändert)
Die 2. Änderung der Entgeltordnung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hörselberg-Hainich, d. 16.11.2022
Christian Blum
Bürgermeister