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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

1.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Hörselberg-Hainich durch das Landratsamt Wartburgkreis, Fachdienst Rechnungsprüfung erfolgte im Zeitraum vom 20.03.2023 - 04.07.2023 (mit Unterbrechung) und hat keine Beanstandungen und Mängel ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung 2021 und der Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters sowie der Beigeordneten durch den Gemeinderat entgegenstehen.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschloss in der Sitzung am 17.10.2023 über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2021 (§ 80 Abs.3 ThürKO) mit Beschluss-Nr.: 2023/065 sowie über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3 ThürKO) mit Beschluss-Nr.: 2023/066.

3.

Die Jahresrechnungen 2021 mit den Anlagen, der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung, die Beschlüsse des Gemeinderates zur Feststellung der Jahresrechnung 2021 sowie zur Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit

vom 27.01.2025 bis 10.02.2025

in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 A, OT Behringen während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.

4.

Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die festgestellte Jahresrechnung 2021, den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Beschlüsse des Gemeinderates zur Feststellung der Jahresrechnung und zur Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 A, OT Behringen während der allgemeinen Sprechzeiten.

Hörselberg-Hainich, 13.01.2025

gez. Sven Kellner

Bürgermeister