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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Beschluss - Nr. 2025 / 0048 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 18.11.2025 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 14

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 3

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0049 des Gemeinderates der Gemeinde Hörseberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich. Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Festlegung des nachfolgend aufgeführten Preises für Splitterflächen sowie kleine, nicht eigenständig bebaubare Flurstücke im Rahmen der Ortsteilregulierung im FBV Hötzelsroda.

Bolleroda 6.00 €/m2

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 17

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0050 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025 die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 39.700 Euro für die Umsetzung des Projektes Premiumwanderrevier Hörselberge.

Die Deckung der Ausgaben erfolgt über die Mehreinnahmen aus dem Zuwendungsbescheid vom 30.09.2025 zur Gewährung von Zuweisungen als Sonderlastenausgleich für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Haushaltsstelle 2.90000.36103 in Höhe von 39.100 Euro sowie durch Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen in der Haushaltsstelle 2.88200.34000 in Höhe von 600 Euro.

Um die Umsetzung des Projektes zu gewährleisten wird der Bürgermeister ermächtigt, mit der Gemeinde Wutha-Farnroda und dem Wartburgkreis eine Vereinbarung auf Grundlage des Zuwendungsbescheides zur Umsetzung des Projektes Premiumwanderrevier Hörselberge zu treffen und zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 16

Nein-Stimmen 1

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0051 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025 den Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung - zum Zwecke der Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Reichenbach - abzulehnen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 17

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0052 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025:

01

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Agri-PV Anlage „Am Karnhög" im Ortsteil Wolfsbehringen in seiner Fassung vom 16.12.2025 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

02

Das vom Investor erarbeitete gemeindliche Konzept zur Einordnung von PV-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet Hörselberg-Hainich (Entwurf von Oktober 2025) wird zur Kenntnis genommen.

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung und der Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und das gemeindliche Konzept werden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

04

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

Abstimmungsergebnis

gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 16

Nein-Stimmen 1

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0053 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Im Straßfeld" zuzustimmen. Das geplante Bauvorhaben kann von der festgesetzten Erschließungsstraße nicht erschlossen werden, weil diese bislang nicht umgesetzt wurde. Daher beantragt der Investor die Erschließung des Grundstückes direkt von der Wolfsbehringer Straße aus. Die Zustimmung ergeht unter der Bedingung, dass der Straßenbaulastträger sein Einverständnis für eine direkte Anbindung ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 17

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0054 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025, dass die geplante Baumaßnahme „Radweg Reichenbach - Behringen" in das Haushaltsjahr 2026/2027 verschoben wird.

Eine Verschiebung der Maßnahme - unter möglicher Beibehaltung der vorliegenden Planung - wird für das neue Haushaltsjahr 2026 in Absprache mit dem WAZV angestrebt. Die Kostenberechnung wird nochmals überprüft.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 14

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 3

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0055 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025, die Bereitstellung von Haushaltsmitteln als Vorgriff auf den Haushalt 2026 zur Finanzierung der geplanten Baumaßnahme „Radweg Reichenbach - Behringen"

Haushaltsstelle 2.63907.95000.999 in Höhe von 500,000 Euro

Die Ausgabeposition wird mit in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 14

Nein-Stimmen 1

Stimmenthaltungen 2

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0056 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025 die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.000 Euro für die Erneuerung der der Brandmeldeanlage im Schlosshotel am Hainich, Haushaltsstelle 2. 84100.94000.999 in Höhe von 60.000 Euro

Die Deckung der Ausgaben erfolgt über die Rücklagenentnahme.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 17

Ja-Stimmen 15

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 2

Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.

Beschluss - Nr. 2025 / 0057 des Gemeinderates der Gemeinde Hörselberg-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2025 die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000 Euro zur Gewährung eines Investitionszuschusses an den Förderverein „Großer Hörselberg."

Der Zuschuss dient dem Erwerb von Inventar zur Sicherstellung der Bewirtschaftung der Gaststätte.

Die Deckung der Ausgaben erfolgt über die Rücklagenentnahme.

Abstimmungsergebnis

gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1

davon anwesend 15

Ja-Stimmen 15

Nein-Stimmen 0

Stimmenthaltungen 0

Aufgrund von § 38 ThürKO waren zwei Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Der Beschluss wird damit einheitlich angenommen.