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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Aufgrund einer Änderung der Zuständigkeiten sind Anträge auf Sperrzeitverkürzung für Privatpersonen sowie Vereine ab dem 01.01.2026 bei der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich zu stellen.

Gewerbetreibende sind von dieser Neuregelung nicht betroffen. Entsprechende Anträge sind weiterhin beim Landratsamt Wartburgkreis einzureichen.

Ihr Ordnungsamt