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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Der Bundestag hat am 05.12.2025 das WDModG beschlossen, und der Bundesrat hat dem am 19.12.2025 zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten des WDModG zum 01.01.2026 ergeben sich folgende Änderungen:

Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden. Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt. Alle bereits eingetragenen Übermittlungssperren zu dieser Thematik werden melderegisterweit gelöscht.

Einwohnermeldeamt Hörselberg-Hainich