Der Bundestag hat am 05.12.2025 das WDModG beschlossen, und der Bundesrat hat dem am 19.12.2025 zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten des WDModG zum 01.01.2026 ergeben sich folgende Änderungen:
Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden. Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt. Alle bereits eingetragenen Übermittlungssperren zu dieser Thematik werden melderegisterweit gelöscht.
Einwohnermeldeamt Hörselberg-Hainich