Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Grünordnung
„AGRI - PHOTOVOLTAIK - ANLAGE AM KARNHÖG“
in der Gemarkung Wolfsbehringen
I.
Der Vorhabenträger, die Firma ENMAG Verwaltungs GmbH, Gabelsbergerstr. 5, aus 92637 Weiden i.d.OPf., beabsichtigt die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage durch Freiaufstellung von Solarmodulen zur Stromgewinnung auf den Flurstücken 72,73, 74 und 75, Flur 5, der Gemarkung Wolfsbehringen. Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Auszug aus dem Bebauungsplan ersichtlich.
Ziel ist die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage für die kombinierte Nutzung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer PV-Anlage als Sekundärnutzung.
Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen der Klimaschutz und die Klimaanpassung gefördert und nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB die Belange der Land- und Forstwirtschaft sowie insbesondere der Versorgung mit Energie einschließlich der Versorgungssicherheit berücksichtigt werden.
Hierzu sollen im auch Verwaltungsgebiet die Potentiale der erneuerbaren Energien verstärkt erschlossen und genutzt, sowie deren Anteile an der Stromversorgung erhöht werden und damit die sichere und nachhaltige Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit klimaschonenden und zunehmend erneuerbaren Energien unterstützt werden.
Mit der kombinierten Agri-PV-Nutzung von Sonnenstrom soll kein klimaschädliches CO2 produziert, gleichzeitig wertvolle Ressourcen geschont, Nutzflächen für die Landwirtschaft erhalten werden.
Der Ausbau der dezentralen Energieversorgung soll die Wertschöpfung und damit auch die Entwicklung im Verwaltungsgebiet unterstützen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 beschlossen für o.g. Grundstücke einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Der gesamte, derzeit als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesene Bereich, soll als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden (Zweckbestimmung: Agri-Photovoltaik“).
II.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit von 02.09.2024 - 04.10.2024 statt.
Auf der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2025 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan „Agri-Photovoltaik-Anlage am Karnhög“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 sowie der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
III.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
06.02.2026 bis 10.03.2026
in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90A, 99820 Hörselberg-Hainich, während der folgenden Dienstzeiten aus:
| Montag, Mittwoch | 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 14:30 Uhr |
| Dienstag | 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr |
| Donnerstag | 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Freitag | 9 Uhr bis 12 Uhr |
Hierbei werden die Ziele und Zwecke, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ebenso werden die Planunterlagen auf den Internetseiten der Gemeindeverwaltung www.hoerselberg-hainich.de unter Aktuelles > Öffentliche Beteiligung in der Zeit vom 20.01.2026 bis 27.02.2026 veröffentlicht.
Stellungnahmen können während der Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hatte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogene Information aus dem Bauleitverfahren bzw. Stellungnahmen liegen vor:
Weitere Umweltrelevante Informationen zu allgemeinen Auswirkungen durch die Verwirklichung des Bebauungsplans sind Bestandteil der Begründung/Umweltberichts (erstellt durch das Planungsbüro RF Ingenieurberatung GmbH, Windpaißing 8, 92507 Nabburg).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und der BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hörselberg-Hainich, den 13.01.2026
gez.
Sven Kellner
Bürgermeister