Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch (BauGB) für das Gemeindegebiet als Ergänzung zum Flächennutzungsplan beschlossen, um die für eine Nutzung mit Windkraftanlagen und Solarstrahlungs-Anlagen geeigneten Flächen festzulegen und planerisch zu sichern.
Die Notwendigkeit der Steuerung durch einen Teilflächennutzungsplan ergibt sich unter anderem aus dem Ziel der Gemeinde Hörselberg-Hainich, den Ausbau der erneuerbaren Energien aus Windkraft und Solarstrahlung räumlich verträglich zu gestalten sowie den geänderten gesetzlichen Regelungen anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um zunächst die fachlichen Einschränkungen ermitteln zu können.
Vor der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch die Gemeindeverwaltung ein ergänzendes Informationsangebot bereitgestellt werden. Dazu wird ein öffentliches Info-Forum mit der Möglichkeit zum Austausch organisiert werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Gemeinde Hörselberg-Hainich, 09.10.2024
gez.
Michael Thomas
Erster Beigeordneter