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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanes Nr. 21 „In der Aue“ im OT Großenlupnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „In der Aue“ in OT Großenlupnitz für den dargestellten Geltungsbereich beschlossen.

Als Instrument der Bauleitplanung soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 21 „In der Aue“, OT Großenlupnitz nach § 12 Baugesetzbuch zur Anwendung kommen. Die Karte des Geltungsbereiches ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage zu Errichtung einer Wohnbebauung. Die bauliche Konzeption sowie mögliche fehlende Erschließungseinrichtungen sind Bestandteil der Planung und werden in einem Durchführungsvertrag separat geregelt. Die Kosten der Planung und der Erschließung werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Gemeinde Hörselberg-Hainich, 09.10.2024

gez.

Michael Thomas

Erster Beigeordneter