Titel Logo
Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Die Gemeinde Hörselberg-Hainich als Eigentümerin verkauft folgendes Flurstück:

Angaben zum Objekt:

Lage: Wenigenlupnitz

Straße: Gutshof

Nutzung: Bauland

Katasterangaben:

Gemarkung Wenigenlupnitz

Flur: 1

Flurstück: 801/1

Gesamtflächenangabe: 1.321 m²

Objektbeschreibung

Das Flurstück befindet sich im Ortsteil Wenigenlupnitz. Es handelt sich hierbei um eine Baufläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich entsprechend nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Aus dem Flurstück sollen zwei etwa gleichgroße Baugrundstücke mit mindestens 500 m² entstehen. Ein kleiner Teil des Flurstückes wird noch herausgemessen und verbleibt in öffentlicher Hand, die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Hörselberg-Hainich.

Gebot

Mindestgebot 26,00 €/m² (aktueller Bodenrichtwert)

Auflagen

Die beiden noch zu vermessenen Flurstücke sind nur zum Zwecke einer Wohnbebauung zu nutzen und mit einem Wohnhaus und den zulässigen Nebenanlagen zu bebauen. Die Beifügung eines Bebauungskonzeptes zum Angebot wäre wünschenswert.

Auf Grund von förderrechtlichen Auflagen muss eine Bebauung innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Die Vermessungskosten sowie alle Kosten die im Zusammenhang mit dem Verkauf entstehen, trägt der Käufer.

Das Angebot ist bis zum 28.11.2025 bei der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, OT Behringen, Hauptstr. 90 A, 99820 Hörselberg-Hainich in einem verschlossenen Umschlag, unter Angabe der Kennzeichnung: „Kaufangebot Grundstück Wenigenlupnitz - persönlich Herrn Dziok“ einzureichen.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Gemeinde Hörselberg-Hainich.

Ansprechpartner:

Gemeinde Hörselberg-Hainich

Bauverwaltung

OT Behringen

Hauptstr. 90 A

99820 Hörselberg-Hainich

Frau Wiegand, Tel.: 036254-73031, Herr Dziok Tel.: 036254-73033