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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 11/2023
Informationen aus der Verwaltung
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Das Einwohnermeldeamt informiert.Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist die fehlende Anerkennung einiger Staaten.

Ein weiterer Grund sind die internationalen und europäischen Standards für Dokumentensicherheit. Der Kinderreisepass ist ein schwach gesichertes, nichtelektronisches Dokument. Reisepässe und Personalausweise dagegen sind hochsichere elektronische Dokumente.

Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter - weiterhin mehrjährig

gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für Erwachsene als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten.

Was ist mitzubringen:

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Persönliche Vorsprache

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Ausweisdokument bzw. Geburtsurkunde

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biometrisches Lichtbild

Bitte beachten Sie: Die Ausstellung eines Reisepasses kann - speziell in der Urlaubszeit - zwischen 4 und 6 Wochen dauern.

Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2023 ausgestellt werden behalten ihre Gültigkeit.