Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2024 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 20.08.2024 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 18
Ja-Stimmen 15
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen 3
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2024 dem ehemaligen Ortsteilbürgermeister des Ortsteiles Sättelstädt mit Sandra Herrn Thomas Brohm ab dem 01.06.2024 monatlich 100,00 € Ehrensold zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 18
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „In der Aue" in Großenlupnitz für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich.
Der Aufstellungsbeschluss soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 18
Ja-Stimmen 18
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2024 die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 2b BauGB für das Gemeindegebiet als Ergänzung zum Flächennutzungsplan, um die für eine Nutzung mit Windkraftanlagen und Solarstrahlungs-Anlagen geeigneten Flächen festzulegen und planerisch zu sichern. Die Finanzierung für den Vorentwurf ist gesichert.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 18
Ja-Stimmen 18
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war ein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2024 die 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr sowie des Wasserwehrdienstes der Gemeinde Hörselberg-Hainich.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 18
Ja-Stimmen 18
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 0
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit einstimmig angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2024 über die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle - 2.13000.93503 - Anschaffung eines Rettungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr Hörselberg-Hainich / Großenlupnitz in Höhe von 26.100,00 €.
Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch die Zuwendung lt. Zuwendungsbescheid vom 03.04.2024 auf der Grundlage der Förderrichtlinien für die landesweite Feuerwehrpauschale 2024.
Abstimmungsergebnis
gesetzt. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 18
Ja-Stimmen 17
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörsefberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2024 die Weiterführung der Planung zur Revitalisierung mit Nachnutzung Alter Gutshof 1-3 im OT Wenigenlupnitz als Baumaßnahme „Lebens-Mittel-Punkt“. Die Maßnahme soll in 2025 geplant und in 2026 - 2027 umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 18
Ja-Stimmen 14
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 4
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.