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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

des Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020

I.

Beschluss-Nr. 994/24-VV Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Beschluss-Nr. 995/24-VV Entlastung Verbandsvorsitzender und dessen Stellvertreter

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.09.2024 folgendes beschlossen:

1.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wird gemäß § 25 Abs. 3 Thüringer Eigenbetriebsverordnung wie folgt festgestellt und bestätigt:

a)

Bereich Trinkwasser mit einem

Jahresverlust von - 1.001,30 €

b)

Bereich Abwasser mit einem

Jahresgewinn von 107.180,41 €

2.

Der Jahresverlust im Bereich Trinkwasser und der Jahresgewinn im Bereich Abwasser werden auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Mit Bestätigung des Jahresabschlusses 2020 werden die Verbandsvorsitzende und deren Stellvertreter für das Jahr 2020 entlastet.

II.

Auszug aus dem Bestätigungsvermerk der zum Wirtschaftsprüfer bestellten Optimum Treuhand GmbH für den Jahresabschluss 2020:

„…Wir haben den Jahresabschluss des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal, Sonneborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal, Sonneborn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzliche Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat…“

Optimum Treuhand GmbH

Meiningen, 16. August 2024

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

- Siegel -

gez. Thoralf Bohlig

gez. Andreas Frank

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

III.

Der Jahresabschluss 2020 kann in der Zeit vom 02.12.2024 bis zum 13.12.2024 in der Geschäftsstelle des WAZV Mittleres Nessetal, Am Arzbach 2, 99869 Sonneborn während der Geschäftszeiten und nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.

Sonneborn, 22. Oktober 2024

gez. Eva-Marie Schuchardt

Verbandsvorsitzende