Die vom Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich in der Sitzung am 19.11.2024 beschlossene Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Hörselberg-Hainich wurde dem Landratsamt des Wartburgkreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27.11.2024 unter dem Aktenzeichen 17 98 G 401-495/24 (Kr) den Eingang gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bestätigt und die Zulassung zur sofortigen Bekanntmachung der Satzung erteilt. Die Satzung wurde daher ausgefertigt und nachfolgend öffentlich bekannt gemacht.
Hörselberg-Hainich, 09.12.2024
gez. Sven Kellner
Bürgermeister