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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die vom Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich in der Sitzung am 19.11.2024 beschlossene Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Hörselberg-Hainich wurde dem Landratsamt des Wartburgkreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27.11.2024 unter dem Aktenzeichen 17 98 G 401-495/24 (Kr) den Eingang gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bestätigt und die Zulassung zur sofortigen Bekanntmachung der Satzung erteilt. Die Satzung wurde daher ausgefertigt und nachfolgend öffentlich bekannt gemacht.

Hörselberg-Hainich, 09.12.2024

gez. Sven Kellner

Bürgermeister