Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 18.11.2025 über die protokollarische Niederschrift (öffentlicher Teil) der Sitzung vom 30.09.2025 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 14
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
- Entfällt -
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich stimmt in seiner Sitzung am 18.11.2025 dem formlosen Antrag des Antragstellers auf Einleitung einer Bauleitplanung mittels vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein Sondergebiet für erneuerbare Energien in der Gemarkung Burla zu. Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist separat zu fassen. Zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten soll ein Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller geschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 14
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 18.11.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Erneuerbare Energien" im Ortsteil Burla für den dargestellten Geltungsbereich. Ziel ist die Schaffung des Planungsrechtes für eine Biogasanlage.
Der Aufstellungsbeschluss soll ortsüblich bekanntgemacht werden.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 14
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 18.11.2025 über die Verschiebung der Kreisgrenze im Flurbereinigungsverfahren Wenigenlupnitz Az.: 3 - 2 - 0309 / lt. Planwusch (Gemarkungsgrenze der Gemarkung Ettenhausen a. d. Nesse/Ebenheim).
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 14
Ja-Stimmen 13
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.