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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Verwaltungsvorschrift

zur Bestimmung der von der Gemeinde Hörselberg-Hainich durchzuführenden Bußgeldverfahren mit Aktenführung in Papierform

Verwaltungsvorschrift der Gemeinde Hörselberg-Hainich

vom 08.12.2025

I.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird

bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.