Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 15.11.2022 den
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
| 01 | Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der ENMAG Verwaltungs GmbH (Vorhabenträger) vom 31.10.2022 für das Vorhaben „Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage am Karnhög" in der Gemarkung Wolfsbehringen, Flur 5 auf den Flurstücken 72, 73, 74 und 75 wird nach pflichtgemäßem Ermessen stattgegeben. | |
| 02 | Das Bebauungsplanverfahren soll als Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB für die Flurstücke 72, 73, 74 und 75 in der Flur 5, Gemarkung Wolfsbehringen eingeleitet werden. Der Geltungsbereich des VBP liegt zwischen dem Ortsteil Wolfsbehringen (südlich) und dem Flugplatz „Kinder (nördlich) und umfasst insgesamt ca. 20 ha. Er soll mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers deckungsgleich sein. | |
| 03 | Mit dem VBP „Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage am Karnhög" in der Flur 5 der Gemarkung Wolfsbehringen werden nachfolgend genannte Planungsziele angestrebt: | |
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage | |
| - | Aufbau und Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung in der Region | |
| - | Erhöhung des Beitrages der Gemeinde Hörselberg-Hainich zum Klimaschutz durch Nutzung regenerativer Energiequellen (Sonnenenergie) | |
| 04 | Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist mit dem Vorhabenträger vor dem Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ein Durchführungsvertrag abzuschließen, der u.a. die Kostenübernahme für die Ausarbeitung des VBP und sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Planungen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beinhaltet. | |
| 05 | Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß den Vorschriften der §§ 3, 4 und 4a BauGB. | |
| Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch die öffentliche Auslage des Vorentwurfes des VBP. | ||
| 06 | Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. | |
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 20
Ja-Stimmen 14
Nein-Stimmen 4
Stimmenthaltungen 2
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.