Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 06.02.2024, dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31. Abs. 2 BauGB von der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gewerbegebiet Großenlupnitz-West, im Zuge der Beantragung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Logistikhalle der Firma MIRADOMO Projekt 1 GmbH, Rossertstraße 5, 60323 Frankfurt a. Main, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 15
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschließt in seiner Sitzung am 06.02.2024, dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung gemäß § 31. Abs. 2 BauGB/Abweichung gemäß § 66 ThürBO zu den festgesetzten Baumaterialien (Betonsockel mit einer Oberkante bei 2,40 m geplant) gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gewerbegebiet Großenlupnitz-West, im Zuge der Beantragung einer Baugenehmigung für den Neubau einer Logistikhalle der Firma MIRADOMO Projekt 1 GmbH, Rossertstraße 5, 60323 Frankfurt a. Main, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20 + 1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 16
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 1
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich versagt dem Bürgermeister der Gemeinde Hörselberg-Hainich die notwendige Zustimmung zu der bereits erhobenen Klage (Normenkontrollverfahren) gegen den Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal.
Abstimmungsergebnis
gesetzl. Anzahl der Gemeinderatsmitglieder 20+1
davon anwesend 17
Ja-Stimmen 15
Nein-Stimmen 0
Stimmenthaltungen 2
Aufgrund von § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wird damit mehrheitlich angenommen.