Der Jugendfischereischein kann für Kinder ab dem achten Lebensjahr beantragt werden, dieser ist dann gültig bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres. Die Beantragung des Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeins stellt auf die Kalenderjahre ab. Hier ein kleines Beispiel: „Beantragung eines Fünfjahresfischereischeins am 23.02.2023 => Der Fischereischein verliert seine Gültigkeit am 31.12.2027“
Bei einer Neubeantragung muss zwingend ein gültiger Personalausweis, ein aktuelles Lichtbild und das Prüfungszeugnis der absolvierten Fischerprüfung vorgelegt werden, dies gilt auch wenn der Fischereischein abgelaufen ist. Bei einer Verlängerung des gültigen Fischereischeins ist ein aktuelles Lichtbild mitzubringen. Die Gebühren und Fischereiabgaben richten sich nach den Festlegungen der oberen Fischereibehörde und des jeweilig beantragten Zeitraums (Jahres-, Fünfjahres- oder Zehnjahresfischereischein). Der Vierteljahresfischereischein darf pro Person nur einmal im Kalenderjahr ausgestellt werden, er wird für den Zeitraum von drei Monaten erteilt.
Philipp Dziok
Sachbearbeiter
Bau- und Ordnungsverwaltung