Wahlergebnis der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Hörselberg-Hainich am 18.02.2024
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeister nachfolgendes Ergebnis festgestellt:
| Bezeichnung | Anzahl | Prozent |
| Wahlberechtigte insgesamt | 5090 | 100 |
| Wähler | 2636 |
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| Wahlbeteiligung | 51,8 |
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| ungültige Stimmen | 38 |
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| gültige Stimmen | 2598 |
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| davon entfielen auf den Wahlvorschlag | ||
| 1. Freie Wähler Hörselberg-Hainich - Sven Kellner | 1466 | 56,4 |
| 2. Zukunft-Hörselberg-Hainich - Thomas Marschner | 1132 | 43,6 |
Gewählt ist: Herr Sven Kellner (Freie Wähler Hörselberg-Hainich)
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde dem Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Satzungen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden.
Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Hörselberg-Hainich, 20.02.2024
Anke Schwerdt
Gemeindewahlleiterin