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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal über die Erste Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 19.05.2021

Öffentliche Bekanntmachung

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal über die Erste Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 19.05.2021

Auf Grund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO, GVBl. 2003, 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG, GVBl. 20000, 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.10.2019 (GVBl. S. 396) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 17 und 20 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG, GVBl. 2001, 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201) in der jeweils gültigen Fassung beschließt die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal in der Sitzung am 31.01.2024 folgende Satzungsänderung:

Artikel I

Erste Änderung der Satzung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal vom 19.05.2021 wird wie folgt geändert:

1.

§ 14 Abs. 1 Satz 2 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:

(1) Die Einleitungsgebühr beträgt 2,85 € pro m³ Abwasser.

2.

§ 14 Abs. 3 Satz 1 a) (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:

Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigen sich die Einleitungsgebühren auf

a)

2,76 € pro m³ Abwasser bei vorgeschalteter Grundstückskläranlage

3.

§ 15 Abs. 2 (Beseitigungsgebühr) erhält folgende Fassung:

(2) Die Gebühr beträgt

a)

67,72 Euro pro m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube.

b)

67,72 Euro pro m³ Abwasser (Schlamm) aus einer Grundstückskläranlage.

Artikel II

Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt hinsichtlich Artikel I. Nr. 1 und Artikel I. Nr. 2 rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

(2) Die Satzung tritt hinsichtlich Artikel I. Nr. 3 am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Sonneborn, den 01.02.2024

Eva-Marie Schuchardt  — Siegel

Verbandsvorsitzende

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal hat am 31.01.2024 mit Beschluss-Nr. 966/24-VV die 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal erlassen.

2.

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat die Eingangsbestätigung mit Datum vom 01.02.2024 erteilt.

3.

Die vorgenannte Satzungsänderung wird gemäß § 23 Abs. 1 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO im Amtsblatt des Landkreises Gotha veröffentlicht.