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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Im Rahmen der Sonderaufgabe Monitoring werden im Jahr 2025 von Februar bis Ende Juli umfassende Vogelerfassungen im Nationalpark Hainich durchgeführt, beauftragt durch die Oberen Naturschutzbehörden (TLUBN). Ziel ist es, aktuelle Daten über die Verbreitung und den Bestand wertgebender Brutvogelarten zu erheben, um deren Schutz und die Umsetzung der Natura 2000-Ziele zu gewährleisten.

Die Kartierungen erfolgen durch fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sonderaufgabe Monitoring, die beim Kompetenzzentrum Natura 2000-Stationen angesiedelt ist und sich 2024 erfolgreich gegründet hat. Diese wurde eingerichtet, um den behördlichen Naturschutz in Thüringen bei der Umsetzung gesetzlicher Kartierungsverpflichtungen zu unterstützen und Monitoringlücken zu schließen.

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Genauigkeit solcher Kartierungen etwa im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung oder der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien der EU deutlich gestiegen. Aufgrund des Alters der vorliegenden Daten sind diese z.T. nicht mehr aktuell.

Aus diesem Grund, werden dabei insbesondere Vogelarten, die gemäß der Vogelschutzrichtlinie von besonderer Bedeutung sind, erfasst. Dazu zählen unter anderem der Schwarzstorch, der Rotmilan und der Mittelspecht, die im Nationalpark Hainich vorkommen.

Zu kartierende Flächen

In 2025 werden auch im EU-Vogelschutzgebiet Nr. 14 umfassende Kartierungen durchgeführt. Das Vogelschutzgebiet ist deckungsgleich mit dem möglicherweise bekannteren Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Nr. 36 „Hainich“ und beinhaltet auch die gesamte Nationalparkfläche. Auf dem Gebiet der Gemeinde Hörselberg-Hainich wird neben den Nationalparkflächen auch das „Behringer Holz“ und angrenzende Offenlandflächen (überwiegend Grünland, wenig Acker) untersucht.

Grob abgegrenzt liegt das Untersuchungsgebiet außerhalb des Nationalparks zwischen den Ortschaften Craula, Reichenbach, Behringen und Hütscheroda, und schließt dort fast alle Waldflächen im Bereich „Behringer Holz“ ein; eine Ausnahme ist das Sorgenholz. Zum „Behringer Holz“ im hier verwendeten Sinne gehören folgende klar benennbaren Waldflächen (Bezeichnungen entsprechend der Topographischen Karte 1:10.000): Alter Berg, Craulaer Holz, Pfarrholz, Oesterbehringer Holz, Rabenhög, Pfaffenholz, Beerberg, Renn, Rittergasser Berg, Utterrodt, Großenbehringer Holz, Naturschutzgebiet Großenbehringer Holz, Bauernberg. Grünlandbereiche im Untersuchungsgebiet liegen am Schieferberg, Wacholderhög, Heinzengrund, südwestlich des Sorgenholz, Flächennaturdenkmal Wacholderhög, Beerberg, Bauernberg, Weinberg (nördlich von Behringen) sowie zwischen der Wüstung Heßwinkel und dem Wildkatzengehe in Hütscheroda.

Die o.g. Areale gehören zu folgenden Gemarkungen und Fluren: Gemarkung Craula (Fluren 3, 4, 5, und 13), Gemarkung Großenbehringen (Fluren Fluren 4, 8, 12 und 13), Gemarkung Oesterbehringen (Fluren 6 und 9) sowie Gemarkung Reichenbach (Flur 3). Eine vollständige Aufzählung betroffener Flurstücke ist hier nicht möglich. Die beigefügte Karte mit den Grenzen des EU-Vogelschutzgebietes soll es Flächeneigentümern und -nutzern ermöglichen selbst zu ermitteln, ob ihre Eigentums- bzw. Nutzflächen im Untersuchungsgebiet (= EU- Vogelschutzgebiet) liegen.

Betreten von Grundstücken

Um die Kartierung durchführen zu können, ist teils das Betreten von Grundstücken außerhalb von Wegen durch die Kartierer erforderlich. Rechtliche Grundlage ist hier § 30 Abs. 1 des Thüringer Naturschutzgesetzes: „Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde […] sowie die, die von ihnen beauftragt […] wurden, […] sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren.“

Die Kartierer können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine von der TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

Durch die Aktualisierung der Vogelkartierungen leistet die Naturschutzverwaltung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Nationalpark Hainich und zur Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien.

Wir legen großen Wert auf Transparenz und Dialog mit den betroffenen Akteuren vor Ort. Daher möchten wir allen Menschen - insbesondere Grundstückseigentümern, Landnutzern und Jägern - die Möglichkeit geben, Fragen zur Erfassung zu stellen. Um eine bestmögliche Absprache zu gewährleisten, laden wir deshalb alle Beteiligten dazu ein, frühzeitig mit uns in Kontakt zu treten und nach Möglichkeit Kontaktdaten austauschen zu können. Die Vogelerfassungen im Gelände finden auch zur Dämmerungs- und Nachtzeit und teilweise abseits der Wege statt. Jagdausübungsberechtigte werden darum gebeten dies während der Jagd zu berücksichtigen.

Die mit der Vogelerfassung beauftragten Kartierer beabsichtigen Ihre Tätigkeit in bestimmten Teilgebieten/Revieren vorab den Jagdausübungsberechtigten anzukündigen, sofern eine Kontaktaufnahme trotz datenschutzrechtlicher Beschränkungen möglich ist. Um eine Kontaktaufnahme zu gewährleisten, werden die Jagdausübungsberechtigten gebeten, sich selbst zeitnah an die Auftragnehmer der Vogelerfassung zu wenden Bei Interesse oder Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mehr Informationen zur Sonderaufgabe Monitoring, den geplanten Kartierungen sowie Kontaktinformationen erhalten Sie auf der Internetseite des BUND Thüringen unter https://www.bund-thueringen.de/natura-2000/sonderaufgabe-monitoring/.

Sonderraufgabe Monitoring

Erfurt, 31.01.25

Koordination

Dr. Laura Mähn

Prof. Dr. Stefan Brunzel