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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal über die Siebte Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) vom 22.09.2005

Auf Grund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO, GVBl. 2003, 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) und der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG, GVBl. 2000, 301) zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) und der §§ 17 und 20 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG, GVBl. 2001, 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal in der Sitzung vom 05.12.2024 folgende Satzungsänderung beschlossen:

Artikel I

Siebte Änderung der Satzung

Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal vom 22.09.2005 wird wie folgt geändert:

1.

§ 4 Abs. 3 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt netto 1,82 € pro m³ entnommenen Wassers zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (ermäßigt 7%), also insgesamt 1,95 € pro m³.

2.

§ 4 Abs. 4 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:

Wird ein Bauwasserzähler, eine mobile Meß- und Entnahmevorrichtung (Zählerstandrohr) oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr netto 1,82 € pro m³ entnommenen Wassers zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (ermäßigt 7%), also insgesamt 1,95 € pro m³.

Artikel II

Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Sonneborn, den 23.01.2025

Eva-Marie Schuchardt

Verbandsvorsitzende

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal hat am 05.12.2024 mit Beschluss-Nr. 1002/24-VV die 7. Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal beschlossen.

2.

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat die Eingangsbestätigung mit Datum vom 23.01.2025 erteilt.

3.

Die vorgenannte Satzungsänderung wird gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO im Amtsblatt des Landkreises Gotha veröffentlicht.