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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Großenbehringen der Gemeinde Hörselberg-Hainich auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (unser Zeichen 53045519) fortgeführt.

Folgendes Flurstück ist betroffen:

Gemarkung Großenbehringen

Flur 1

Flurstück 92

Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom 17. März 2026 bis zum 16. April 2026

in der Zeit

von

Montag bis Freitag  — von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und von

Montag bis Donnerstag  — von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

sowie nach Vereinbarung

im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha eingesehen werden.

Gemäß § 11 Absatz 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Die Fortführung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Widerspruch eingelegt werden.

Gotha, den 27.01.2026

Im Auftrag

gez. Katja Stein, Referatsbereichsleiterin

www.tlbg.thueringen.de > Liegenschaftskataster > Öffentliche Bekanntmachungen