Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Großenbehringen der Gemeinde Hörselberg-Hainich auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (unser Zeichen 53045519) fortgeführt.
Folgendes Flurstück ist betroffen:
Gemarkung Großenbehringen
Flur 1
Flurstück 92
Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte
vom 17. März 2026 bis zum 16. April 2026
in der Zeit
| von | Montag bis Freitag — von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| und von | Montag bis Donnerstag — von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung | |
im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha eingesehen werden.
Gemäß § 11 Absatz 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Die Fortführung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Widerspruch eingelegt werden.
Gotha, den 27.01.2026
Im Auftrag
gez. Katja Stein, Referatsbereichsleiterin
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