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Bürgerecho der Gemeinde Hörselberg-Hainich
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2023

I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

Mit Beschluss Nr. 2023/012 und Beschluss Nr. 2023/013 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich in der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2023 die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 sowie den Finanzplan mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 15.03.2023 unter dem Aktenzeichen 17 098 G 200-133/23 (Ru) für vorstehend benannte Satzung den Eingang gemäß § 21 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bestätigt. Die sofortige Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 wird zugelassen (§ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO).

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung wird ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht (§ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO).

II. Auslegungshinweis

Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltssatzung der Gemeinde Hörselberg-Hainich mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit

vom 31.03.2023 bis 16.04.2023

in der Finanzverwaltung der Gemeinde Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 A, OT Behringen während den allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme unter o.a. Adresse während den allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung stehen.

Gemäß § 21 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung wird auf folgendes hingewiesen:

Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Hörselberg-Hainich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht werden.

Hörselberg-Hainich, 20.03.2023

gez. Christian Blum

Bürgermeister