| 1. | Die Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Hörselberg-Hainich durch das Landratsamt Wartburgkreis, Fachdienst Rechnungsprüfung erfolgte im Zeitraum vom 15.01.2022 bis 27.09.2022 (mit Unterbrechung) und hat keine Beanstandungen und Mängel ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung 2019 und der Beschlussfassung über die Entlastung durch den Gemeinderat entgegenstehen. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Hörselberg-Hainich beschloss in der Sitzung am 15.11.2022 über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2019 (§ 80 Abs.3 ThürKO) mit Beschluss-Nr.: 2022/074 sowie über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3) mit Beschluss-Nr.: 2022/075. |
| 3. | Die Jahresrechnungen 2019 mit den Anlagen, der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung sowie die Beschlüsse des Gemeinderates zur Feststellung der Jahresrechnung 2019 sowie zur Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit |
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| 03.04.2023 bis 17.04.2023 |
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| in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 A, OT Behringen während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus. |
| 4. | Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die festgestellte Jahresrechnung 2019, den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Beschlüsse des Gemeinderates zur Feststellung der Jahresrechnung und zur Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 A, OT Behringen während der allgemeinen Sprechzeiten. |
Hörselberg-Hainich, 08.03.2023
gez. Christian Blum
Bürgermeister